Besucherordnung
Der Botanische Garten ist vom 1. April bis 30. September von 9:00 bis 17:00 Uhr und vom 1. Oktober bis 31. März von 9:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. Bei Ausstellungen kann die Öffnungszeit verlängert werden.
Gruppenführungen finden nur an Werktagen statt und müssen im Voraus reserviert werden. Auf Wunsch wird in den Gewächshäusern eine fachkundige Führung angeboten. Während spezieller Ausstellungen von Pflanzen oder Tieren werden jedoch keine Führungen in den Gewächshäusern durchgeführt.
Der Eintritt in den Garten ist frei, für den Besuch der Gewächshäuser wird eine Gebühr erhoben.
Kostenfreien Zugang zu den Gewächshäusern haben Mitglieder des Vereins der Freunde des Botanischen Gartens, Studierende der Naturwissenschaftlichen Fakultät nach vorheriger Anmeldung, sowie Kinder unter 6 Jahren.
Kinder unter 14 Jahren dürfen den Garten nur in Begleitung einer erwachsenen Person betreten, die für ihr angemessenes Verhalten sowie für eventuelle Schäden oder Verletzungen aufgrund unzureichender Aufsicht verantwortlich ist. Kinder dürfen im Garten nicht frei spielen, rennen, Steine zusammenharken oder Wasser laufen lassen.
Der Zutritt ist für alkoholisierte oder sich unangemessen verhaltende Personen verboten. Fahrräder, Tretroller und ähnliche Fahrzeuge sowie das Fahren mit Rollschuhen sind im Garten nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass andere Gäste nicht gestört werden. Hunde sind im Garten nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt für Blinden- und Assistenzhunde. Diese müssen deutlich sichtbar mit einem Geschirr gekennzeichnet sein, der/die Besitzer*in muss einen Ausbildungsnachweis mitführen, der Hund muss an der Leine geführt werden und sich ausschließlich auf den Wegen bewegen. Er darf keine Pflanzen beschädigen, nicht urinieren, markieren oder koten und keine anderen Besucher stören.
Im Garten ist das Bewegen nur auf markierten Wegen und Gehsteigen gestattet. Es ist verboten, auf Steingärten oder steinerne Kunstwerke vor den Gewächshäusern zu klettern, Beete und Rasenflächen zu betreten, in Wasserbecken zu baden, Wasserhähne zu öffnen oder zu schließen, Steine auf den Rasen oder in Wasserbecken zu werfen, Gartenmöbel zu tragen oder im Winter das Eis in den Becken zu betreten. Zudem ist es untersagt, den Garten in irgendeiner Weise zu verschmutzen und Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter oder in den Niederschlagsmesser zu werfen. Auf dem Gelände der Fakultät wird Müll getrennt; weitere Entsorgungseinrichtungen befinden sich beim Pförtnerhaus.
Ist die öffentliche Toilette nicht geöffnet, kann beim Gewächshausdienst der Schlüssel ausgeliehen werden. Im Garten gibt es keine barrierefreie Toilette; an Werktagen kann jedoch eine barrierefreie Toilette in einem der Fakultätsgebäude genutzt werden.
Im Botanischen Garten ist das Rauchen (einschließlich elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer) sowie das Wegwerfen von Zigarettenstummeln auf den Boden oder in die Beete verboten.
Es ist nicht gestattet, Pflanzen zu pflücken oder anderweitig zu beschädigen sowie Samen und Früchte zu sammeln, die für den Index seminum bestimmt sind. Wir weisen darauf hin, dass einige kultivierte Pflanzen giftig sind, auch bei Berührung.
Gärtnerinnen und Gärtner dürfen keine Pflanzen, Setzlinge oder ähnliches verkaufen oder verschenken. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Züchter.
Foto- und Videoaufnahmen sind im Botanischen Garten ausschließlich für persönliche Zwecke kostenlos erlaubt. Eine öffentliche Präsentation (z. B. in Ausstellungen, im Internet oder in Publikationen) ist nur mit Zustimmung der Gartenleitung gestattet und nur bei Angabe, dass das Material im Botanischen Garten entstanden ist, einschließlich des korrekten Namens des Gartens. Für kommerzielle Zwecke kann das Anfertigen oder Veröffentlichen solcher Aufnahmen gebührenpflichtig sein.
Der Gartendienst ist berechtigt, ungehorsame oder störende Besucher aus dem Garten zu verweisen oder sie der Gartenverwaltung, dem Pförtner oder der Stadtpolizei zu übergeben.
Das Befahren und Parken mit Fahrzeugen im Gelände ist verboten, ausgenommen für angemeldete Personen mit einem Schwerbehindertenausweis. Das Gelände ist barrierefrei; unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gern weiter.
Im Botanischen Garten können keine Hochzeitszeremonien stattfinden. Hochzeitsgesellschaften dürfen jedoch während der regulären Öffnungszeiten fotografieren. Der Zutritt in den Garten ist ohne Vereinbarung möglich, sofern die Besucherordnung eingehalten wird; der Zutritt zu den Gewächshäusern ist gegen eine geringe Gebühr möglich (aus Platzgründen nur für 4–5 Personen gleichzeitig).
Alle Reservierungen von Exkursionen, Fragen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an das Büro des Botanischen Gartens der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Masaryk‑Universität, Kotlářská 2, CZ-611 37 Brünn, E‑Mail: zahrada@sci.muni.cz.